Örtliche Zuständigkeit der Sozialpsychiatrischen Beratungsstellen und psychiatrischen Kliniken für Erwachsene in der Region Hannover ("Sektorverzeichnis")


Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Betroffenen in der Region Hannover. Im Umland orientiert sich die Zuordnung nur an der Stadt bzw. Gemeinde, in der Landeshauptstadt Hannover sind zusätzlich Angaben zu Straße und Hausnummer notwendig.

Die aufgeführten Kliniken sind verpflichtet, stationär behandlungsbedürftige psychisch Kranke aus ihrem Einzugsgebiet ("Sektor") aufzunehmen. Die freie Wahl der Klinik wird dadurch nicht aufgehoben: Patientinnen und Patienten können sich auch in einer anderen als der primär zuständigen Fachklinik behandeln lassen, wenn dort freie Kapazitäten vorhanden sind.

Informationen zur kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung

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